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Was ist der Hintergrund einer Datenschutz-Folgenabschätzung und wie führe ich diese korrekt durch?
Ob Einsatz einer KI-gestützten Antivirensoftware, Einsatz eines CRM-Systems, einer Videoüberwachung oder GPS-Tracking (zum Beispiel von Fahrzeugen): Immer dann, wenn eine Verarbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, der Umstände und der Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, sind Verantwortliche verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Nicht zu vergessen: Insbesondere wenn es um umfangreiche Verarbeitungsprozesse von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien geht, also zum Beispiel Gesundheitsdaten, beispielsweise über eine Praxisverwaltungssoftware oder ein Krankenhausinformationssystem ist ebenfalls eine Beurteilung der hier möglichen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf Angemessenheit vorzunehmen.
In unserem Livestream erfährst du, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Risikoevaluierung in Form einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Dies wird anhand von diversen Fallgruppen vermittelt. Insbesondere gehen wir näher auf die Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DS-GVO ein. Hierbei wird unter anderem auf die Bewertung der Risiken sowie die Abhilfemaßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken eingegangen. Schritt für Schritt leiten wir dich durch die einzelnen Phasen der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Teil 1 | Kurzeinführung und Überblick
Teil 2 | Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
Teil 3 | Risiken und mögliche Folgen bei Nicht-Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Teil 4 | Zusammenfassung und Praxistipps
Grundlagenkenntnisse im Datenschutz wünschenswert. Es wird kein bestimmter Bildungsabschluss vorausgesetzt.
Alle Entscheider*innen, Führungskräfte, Mitarbeiter*innen aus diversen Bereichen, die besonders mit umfangreichen und risikobehafteten Datenverarbeitungsprozessen zu tun haben, Datenschutzkoordinatoren*innen und Datenschutzbeauftragte, die ihr Wissen erweitern möchten.
Alle Teilnehmer*innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung der MORGENSTERN Academy.