Direktvergaben im Lichte der neuen Rechtsprechung des EuGH zu Alleinstellungsmerkmalen (EuGH, Urt. v. 09.01.2025 – C 578/23)

08:00 - 09:00 Uhr
Kursinformationen Zielgruppe Voraussetzungen Abschluss

Seminarbeschreibung

Direktvergaben unterliegen seit jeher einem enormen Begründungs- und Dokumentationsaufwand.

Dies gilt gerade auch für Direktvergaben aufgrund von Alleinstellungsmerkmalen, wie etwa aufgrund von technischen Gründen oder ausschließlicher Rechte. Aktuell sorgt eine neue Entscheidung des EuGH für Wirbel (EuGH, Urt. v. 09.01.2025 – C 578/23). Nach dieser Entscheidung dürfen öffentliche Auftraggeber für das Bestehen von Ausschließlichkeitsrechten nicht verantwortlich sein. Dies wurde früher zum Teil auch anders bewertet.

Nunmehr hat der EuGH hierzu eine ausdrückliche Klarstellung vorgenommen. Er definiert den Begriff der „Verantwortlichkeit“ des Auftraggebers zudem sehr weitgehend. Nach der Entscheidung muss der Auftraggeber auch während der Vertragslaufzeit versuchen, die Ausschließlichkeits-Situation zu beenden.

Das Seminar ordnet die Auswirkungen dieser Entscheidung für die Vergabepraxis ein.

Referent

Lars Lange, LL.M. (Kopenhagen) | Rechtsanwalt & Fachanwalt für Vergaberecht bei der MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Seminarinhalt

  • Teil 1 | Allgemeines zu Direktvergaben aufgrund von Alleinstellungsmerkmalen
    • Grundsätzliche Anforderungen an Direktvergaben aufgrund von Alleinstellungsmerkmalen
    • Insbesondere auch: es darf keine vernünftige Alternative / Ersatzlösung bestehen
    • Dokumentationspflichten
  • Teil 2 | Vorstellung der neuen Entscheidung des EuGH
    • Sachlicher & rechtlicher Kontext
    • Die Entscheidungsgründe
  • Teil 3 | Einordnung der Auswirkungen für die Vergabepraxis
    • Begriff der „Verantwortlichkeit“
    • Neue Dokumentationspflichten?
    • Anwendung der Rechtsprechung nicht nur auf Ausschließlichkeitsrechte, sondern Alleinstellungsmerkmale allgemein?
  • Teil 4 | Diskussion

Hinweis

Dieses Seminar findet nur einmal statt.

Das Seminar richtet sich an:

  • Öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts

Das Seminar ist für alle Interessierten offen, unabhängig von deinem bisherigen Erfahrungshintergrund. Es spielt keine Rolle, ob du bereits über Kenntnisse verfügst oder ob du das Thema zum ersten Mal kennenlernen möchtest. Das Seminar wurde so konzipiert, dass es sowohl Einsteiger*innen als auch Personen mit bereits vorhandenen Kenntnissen anspricht.

Darüber hinaus wird für die Teilnahme am Seminar kein bestimmter Bildungsabschluss vorausgesetzt.

Alle Teilnehmer*innen des Seminars „Direktvergaben im Lichte der neuen Rechtsprechung des EuGH zu Alleinstellungsmerkmalen (EuGH, Urt. v. 09.01.2025 – C 578/23)“ erhalten eine offizielle Teilnahmebescheinigung der MORGENSTERN Academy. Diese Bescheinigung bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am Seminar und dient als Nachweis für die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

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